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Heiko
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistung Stand 01.04.2004
1. Geltungsbereich, Allgemeines
1.1. Für Dienstleistungen der ACTOP GmbH (ACTOP) und für
vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich die
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die der
Kunde durch die Erteilung des Auftrags oder die Entgegennahme
der Leistung anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung entgegenstehender oder
ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist
ausgeschlossen, auch wenn ACTOP diesen nicht ausdrücklich
widerspricht.
1.2. Die AGB gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot.
ACTOP kann dieses Angebot nach seiner Wahl innerhalb von 4
Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder
dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die Leistung
erbracht wird. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden
haben Vorrang vor diesen AGB. In Bezug auf den Inhalt solcher
Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder die
schriftliche Bestätigung von ACTOP maßgebend.
2.2. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen (z. B. Rücktritt, Minderung oder Mängelanzeigen), die nach Vertragsschluss vom Kunden abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.3. Angebote von ACTOP sind freibleibend und unverbindlich.
3. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
3.1. Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die
Durchführung der im Angebot aufgeführten Beratungs- und
Unterstützungsleistungen auf dienstvertraglicher Basis.
3.2. Der Leistungsbeginn und die voraussichtliche Laufzeit bestimmen sich nach den Vereinbarungen der Parteien.
3.3. Einsatzort für die Projektdurchführung sind in der Regel die Geschäftsräume des Kunden. Projektarbeiten, die keine lokale Präsenz beim Kunden erfordern, können auch von anderen Standorten aus durchgeführt werden.
4. Mitwirkungsleistungen des Kunden
4.1. Die Verantwortung für die Projektorganisation und
-planung sowie für das Projektberichtswesen obliegt dem
Kunden. Der Projektleiter des Kunden trägt die
Gesamtverantwortung für die fach-, termin- und budgetgerechte
Realisierung des Projekts. Der Kunde stellt sicher, dass alle
für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen
Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für ACTOP
kostenfrei erbracht werden. Sämtliche vom Kunden zu
erbringenden Leistungen sind Voraussetzung für die
vertragsgemäße Leistungserbringung von ACTOP. Erfüllt der
Kunde diese Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig, so gehen
sich daraus ergebende Entgelterhöhungen oder
Terminverschiebungen zu seinen Lasten.
4.2. Der Kunde stellt für ACTOP, soweit erforderlich, den Zugang zu seinen Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sicher. Der Zugang erfolgt über Arbeitsplätze beim Kunden und, soweit erforderlich, über eine Remote- Anbindung für den IT-Dienstleister.
5. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält
der Kunde an den von ACTOP erbrachten Arbeitsergebnissen das
einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, die
Arbeitsergebnisse für interne Anwendungen und Zwecke
einzusetzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten sowie mit
anderen Programmen oder Materialien zu verbinden.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1. Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung im Angebot bzw.
der Auftragsbestätigung. Der Beratungstag umfasst
durchschnittlich acht Stunden. Beratungstage, die in
geringerem oder höherem Umfang erbracht werden, werden
anteilig auf Stundenbasis abgerechnet. Ein entsprechender
Status über durchgeführte Leistungen mit den dafür
verbrauchten Beratungsaufwänden wird von ACTOP geführt und
kann vom Kunden jederzeit eingesehen werden.
6.2. Reisekosten und Aufwand für vom Kunden veranlasste Reisen außerhalb des vereinbarten Leistungsortes werden ACTOP zusätzlich erstattet bzw. vergütet.
6.3. Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die erbrachten Leistungen werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind nach Zugang zur Zahlung fällig und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
6.4. Der Kunde kann nur mit von ACTOP unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ACTOP an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.
7. Haftung
7.1. ACTOP haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder
Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
sowie im Umfang einer von ACTOP übernommenen Garantie.
7.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von ACTOP der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
7.3. Für die Wiederherstellung von Daten haftet ACTOP nur, wenn der Kunde durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten, sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
7.4. Eine weitergehende Haftung von ACTOP besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Abs. 1 und 2 vorliegen.
7.5. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von ACTOP.
7.6. Die vertraglichen Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr.
8. Vertraulichkeit
8.1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und
Unterlagen von ACTOP, die als vertraulich gekennzeichnet oder
aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind,
insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe,
Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie sämtliche
Arbeitsergebnisse.
8.2. Der Kunde wahrt über solche vertraulichen Informationen Stillschweigen. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
8.3. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, die dem Kunden bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
8.4. Der Kunde wird nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren wird der Kunde nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
8.5. Unabhängig vom Nachweis eines Schadens hat der Kunde für jeden Fall des Verstoßes gegen die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung der Informationen - unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs - eine Vertragsstrafe zu bezahlen, deren Höhe ACTOP angemessen festzusetzen hat und über deren Angemessenheit im Streitfall das zuständige Gericht zu befinden hat. Maßgeblich hierfür sind die Bedeutung der verletzten Pflicht, der Nachteil für ACTOP (auch der immaterielle Nachteil) und der Grad der Pflichtverletzung und des Verschuldens des Kunden.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der
Sitz von ACTOP. Abweichend von Satz 1 ist ACTOP jedoch
berechtigt, den Kunden auch vor den Gerichten an dessen Sitz
zu verklagen.
der Firma ACTOP GmbH, 31303 Burgdorf, Deutschland (Stand 18.05.2018)
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